Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 2009
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Hilfe für Opfer von Straftaten.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. die individuelle finanzielle Unterstützung der Opfer von Straftaten, soweit kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht und nicht von anderen Opferhilfeeinrichtungen Hilfe gewährt wird,
2. die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Körperschaften in Schleswig-Holstein, die sich für die Betreuung von Opfern von Straftaten engagieren.
Die Umsetzung des Stiftungszwecks im Einzelnen, insbesondere die formellen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung aus Stiftungsmitteln und die Festlegung von Obergrenzen für Zuwendungen werden durch die Zuwendungsrichtlinien bestimmt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Gottorfstr. 2
24837 Schleswig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch die Stellvertreterin oder den Stellvertreter. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann im Einzelfall durch Beschluss des Kuratoriums Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2009 |
|---|---|
| Anerkennung | 30.03.2009 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2009 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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