Stiftung24

Gemeinnützige Stiftung betreutes Leben

Sitz in Schleswig · anerkannt 2002

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder

seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Beschaffung von Mitteln zur

Unterstützung solcher Personen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften

des öffentlichen Rechts. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die

- Zuwendung von Geld- oder Sachleistungen unmittelbar oder unter Einschaltung von Hilfspersonen

im Sinne von § 57 I 2 AO an die hilfsbedürftigen Personen,

- Weitergabe von Mitteln an die oben angegebenen Körperschaften.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kornmarkt 4
24837 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, wenn der Vorstand nur aus vier Personen besteht. Besteht der Vorstand aus fünf oder mehr Personen, so wird die Stiftung von drei Mitgliedern vertreten. An allen Handlungen müssen der Vorisztende oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist nicht beschränkt. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei und höchstens fünf weiteren Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung01.02.2002
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Schleswig sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2002 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung