Stiftung24

Stiftung Deutsche Blindenstudienanstalt

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Marburg · anerkannt 2001

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung hat den Zweck, die Hilfe für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung zu fördern. Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die nachhaltige finanzielle Förderung von gemeinnützigen oder mildtätigen Maßnahmen und Projekten der blista zum Wohle blinder und sehbehinderter Menschen, soweit dafür keine Rechtspflicht anderer besteht. Die Stiftung darf Gelder aus öffentlichen Mitteln nicht ersetzen, die Förderung wird vielmehr nachrangig gewährt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Am Schlag 8
35037 Marburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Stephan Peters (Vorsitzender), Herr Dr. Karsten McGovern (Vorstandsmitglied), Herr Hans-Werner Lange (Vorstandsmitglied), Herr Patrick Temmesfeld (Vorstandsmitglied), Frau Irene Noll (Leiterin der Finanzbuchhaltung)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung27.04.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 64 Stiftungen mit Sitz in Marburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2001 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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