Selk-Harder-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 2013
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kultur, der Heimatkunde und
Heimatpflege, der Bildung sowie der wissenschaftlichen Forschung durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein.
Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen insbesondere für folgende Zwecke Verwendung finden:
der Publikation von Forschungsergebnissen der wissenschaftlichen Volkskunde, der Unterstützung des
wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der musealen Darbietung volkskundlicher Forschung.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der beschafften Mittel an eine steuerbegünstigte
Körperschaft oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Stadtweg 59-61
24837 Schleswig
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein, wobei die Vertretungsmacht des stellvertretenden Vorsitzenden für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden beschränkt ist.
Organe
Der Vorstand besteht aus vier Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2013 |
|---|---|
| Anerkennung | 30.04.2013 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Diese Stiftung gehört zu den 23 in Schleswig erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2013 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Stiftungen im Umfeld
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