Hans-Jörgen Warnke Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 2001
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Versorgung alter, kranker oder sonst hilfsbedürftiger
Menschen im Sinne von § 53 AO. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch :
- finanzielle Unterstützung von Altenheimen, Gesundheitszentren, vornehmlich in Schleswig-Holstein,
- Zuwendung an soziale Dienste,
- Unterstützung von hilfebedürftigen Einzelpersonen in besonderen Fällen.
Stehen nach der geplanten Erhöhung des Stiftungsvermögens weitere Erträge aus dem
Stiftungsvermögen zur Verfügung ist der Zweck ferner die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur,
Wissenschaft und Forschung sowie des Heimatgedankens. Diese Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
- Förderung von Museen in Schleswig-Holstein,
- Vergabe von Stipendien,
- Förderung des Wirkens von Künstlern, die nicht allein dem Lebensunterhalt des Künstlers dienen
darf,
- Zurverfügungstellung von Mitten zur Ausschöpfung von Ausbildungs-/Fortbildungsmöglichkeiten im
Rahmen der Verfolgung mildtätiger Zwecke, auch in Einzelfällen,
- Zuwendungen an Träger von Begegnungsstätten, die ihrerseits gemeinnützige Zwecke im Sinne von
§ 2 Abs. 1 dieser Satzung verfolgen,
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Werner-von-Siemens-Straße 16
24837 Schleswig
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des
Organe
Der Vorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2025 |
|---|---|
| Anerkennung | 14.12.2001 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
In Schleswig sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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