Helga Stödter-Stiftung - Frauen für Führungspositionen
Sitz in Hamburg · anerkannt 1988
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Wissenschaft und der Berufsbildung. Die Stiftung unterstützt Frauen für und in Führungspositionen. Die Stiftung versteht sich als Brücke zwischen qualifizierten, an der Übernahme von Verantwortung interessierten Frauen einerseits und den gesellschaftlichen Institutionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik andererseits. In diesem Sinne möchte die Stiftung der Gesellschaft Impulse geben, die Möglichkeiten der Mitgestaltung und Beteiligung von Frauen an unternehmerischen Entscheidungsprozessen zu erweitern und damit Frauen für Führungspositionen unterstützen. Weiterhin setzt sich die Stiftung ein für die Förderung einer familienbewussten Unternehmens- und Gesellschaftspolitik, um die Attraktivität von Unternehmen und Institutionen für hochqualifizierte Frauen zu erhöhen und um ein gleichberechtigtes Rollenverständnis von Mann und Frau zu erreichen.
Damit leistet die Stiftung einen Beitrag zur Arbeitswelt in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur und zu Maßnahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik.
(1) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, Umfrageaktionen und Projekte über Frauen als Führungskraft und Frauen, die eine Führungsposition anstreben sowie deren Lebensumfeld; Gewinnung und Analyse von Erkenntnissen über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Deutschland und in anderen Ländern sowie eine nachhaltige Verfolgung des daraus resultierenden Maßnahmenkataloges für Unternehmen und andere Institutionen.
b) Veröffentlichung von eigenen Stellungnahmen, Untersuchungsergebnissen und Forderungen sowie die Weitergabe von Veröffentlichungen, Stellungnahmen, Untersuchungsergebnissen und Forderungen von Organisationen zu Themen der Förderung qualifizierter Frauen. Stellungnahme zu bewährten und nicht bewährten Verfahren aus Unternehmen und Institutionen. Eintritt in einen kontinuierlichen gesellschaftlichen Dialog im Sinne des Stiftungszweckes.
c) Bereitstellung von Instrumenten für Firmen und andere Institutionen, die ihre Attraktivität für Frauen in Führungspositionen erhöhen wollen und müssen; insbesondere schreibt die Stiftung seit 2012 jährlich den „Helga-Stödter-Preis der Handelskammer Hamburg“ aus und verleiht den Preis gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg an Hamburger Unternehmen, die sich vorbildlich und nachhaltig für Mixed Leadership engagieren.
d) Pflege und Weiterführung des Archivs zur Entwicklung der Frauenbewegung unter besonderer Berücksichtigung des Stiftungszweckes.
e) Förderungsangebote, u.a. Weiterbildungsmaßnahmen, Organisation von Gruppen zum Erfahrungsaustausch sowie weiteren Veranstaltungen zur Förderung des Stiftungszwecks.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Isestraße 127
20149 Hamburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.
Organe
Das Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, dieser besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.04.1988 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 1988 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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- Stiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte für den Finanzstandort Deutschland Hamburg
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- Evangelische Stiftung Neinstedt Thale
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- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
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