Stiftung24

Possehl-Stiftung

Sitz in Lübeck · anerkannt 1919

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es

a) das schöne Bild und die öffentlichen Anlagen der Stadt zu erhalten, insbesondere das Erscheinungsbild der Hansestadt Lübeck als Weltkulturerbe,

b) gemeinnützige Einrichtungen in Lübeck zu unterstützen,

c) Kunst und Wissenschaft zu pflegen,

d) die Jugend zu fördern,

e) Not der Bedürftigen zu lindern.

Die vorgenannten Stiftungsziele werden insbesondere verwirklicht durch finanzielle, teilweise auch beratende Förderung

a) bei der Sanierung und Erhaltung von historisch bedeutenden und städtebaulich prägenden Bauwerken in Lübeck,

b) von gemeinnützigen Einrichtungen wie z. B. Jugendherbergen und -Treffs, Alten- und

Pflegeheimen, Gemeinschaftshäusern und Sportanlagen jeglicher Art sowie freier Träger, die in der Jugend-, Migranten- und Sozialbetreuung tätig sind,

c) von öffentlichen und privaten kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Lübecker Hochschulen,

d) der Lübecker Schulen, Kindergärten, gemeinnütziger Sportvereine und Jugendverbänden,

e) bei sozialer Not in Einzelfällen sowie durch Unterstützung von Einrichtungen, die sich hilfsbedürftiger Mitbürger annehmen.

Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen und bei sachgerechter Finanzwirtschaft von ihr auch erfüllt werden können.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Beckergrube 38 - 52
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Ist einer von beiden verhindert, so kann jedes Mitglied des Arbeitsausschusses an seine Stelle treten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 15 - 19 Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1919
Anerkennung17.05.1919
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1919 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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