Stiftung24

Johann Friedrich Hach-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2000

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Hansestadt Lübeck.

Der Stiftungszweck wird erreicht durch die Bereitstellung von Mitteln zur Konservierung und Restaurierung aus-schließlich der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Archivalien des Archivs der Hansestadt Lübeck, deren Benutzbarkeit die Voraussetzung für die spätere wissenschaftliche Forschung, d. h. Nutzung und Auswertung, ist. Die Hansestadt Lübeck hat die Mittel durch Vergabe entsprechender Aufträge an Dritte nur für die im Archiv der Hansestadt Lübeck vorhandenen und restaurierungsbedürftigen Archivalien einzusetzen. Maßnahmen der Papierentsäuerung gehören nicht zum Stiftungszweck.
Außerdem kann die Edition von Quellen zur Geschichte Lübecks, vor allem eine Fortsetzung und Neubearbeitung des von Johann Friedrich Hach seit 1843 mit geschaffenen „Lübeckischen Urkundenbuchs“ gefördert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Wissenschaft & Forschung

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Mühlendamm 1-3
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Vorstand besteht aus mindestens 4, höchstens 6 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2000
Anerkennung18.04.2000
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2000 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Stiftungen im Umfeld