Dräger-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1974
gemeinnützig
Satzungszweck
Die Stiftung verfolgt unter Bereitstellung der Mittel ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Dabei ist sie in der Auswahl der ausführenden Personen oder Institutionen frei, denen sie Aufträge und die Mittel dazu gibt, soweit es sich in dem folgenden Rahmen a) bis f) bewegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf den Gebieten des Bildungswesens, der Wirtschafts- und Sozialordnung, der Medizin, der Gewerbehygiene und des Zivilschutzes, der Raumordnung und des Städtebaus und des Wohnungswesens; die Mittel können für diese Zwecke an die Universität München oder weitere Landesuniversitäten der Bundesrepublik Deutschland bzw. an deren entsprechende Institute oder Hochschullehrer sowie an Fachhochschulen gehen. Die Mittel können auch ohne Benutzung dieses Weges direkt an von der Stiftung ausgewählten ausführenden Personen oder Institutionen gehen;
b) der Völkerverständigung, speziell durch die Durchführung nationenübergreifender Tagungen und Kongresse, des Jugendaustausches und des Austausches von Führungskräften aus der Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft, die Förderung internationaler wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und von Maßnahmen zur Verständigung und Information über unterschiedliche staatsrechtliche, umweltrechtliche und steuerrechtliche Rechts- und Wirtschaftssysteme sowie die Unterstützung
entsprechender Veranstaltungen seitens dritter Organisationen. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen mit überwiegend touristischem Hintergrund.
c) mildtätiger Zwecke durch Maßnahmen der öffentlichen und privaten (einschließlich kirchlichen) Wohlfahrtspflege (Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO 1977);
d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch Maßnahmen zur Förderung von Kinder-, Jugend und Erwachsenenbildung an Schulen, Universitäten und anderen Einrichtungen;
e) von Maßnahmen der Heimat- und Denkmalspflege, u. a. zur Erstellung, Erhaltung und Wiederinstandsetzung historisch, künstlerisch oder kulturell wertvoller Denkmäler und Baudenkmäler und Maßnahmen zur Erschließung durch Besichtigungen und Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung wissenschaftlicher Ausgrabungen;
f) von Kunst und Kultur durch die bildenden und darstellenden Künste sowie der Musik durch Förderung von Projekten auf den vorgenannten Gebieten wie zum Beispiel Kunstausstellungen und Konzerten;
g) öffentlicher und privater gemeinnütziger Einrichtungen, speziell Museen, auch soweit sich diese Institutionen anderen gemeinnützigen Aufgaben widmen;
h) des Sports durch Leibesübungen (Turnen, Sport) und der Erhaltung der Volksgesundheit; hierbei bedient sich die Stiftung förderungswürdiger, gemeinnütziger Vereine oder Hochschulinstitute oder der Gebietskörperschaften der öffentlichen Hand inklusive Kommunen;
i) der Unfallverhütung durch die Untersuchung und Förderung aller Bestrebungen zur Verminderung der Verkehrsunfälle;
j) der Landschaftspflege durch die Schaffung von Grünflächen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, mit dem gesamten Zubehör ihrer Ausstattung, wie u. a. zum Beispiel Bäume, Blumen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Kontaktdaten
Anschrift
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Organe
Der Vorstand besteht aus zwei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1974 |
|---|---|
| Anerkennung | 09.07.1974 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 1974 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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