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Basch Familienstiftung MMXXII

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Pommersfelden · anerkannt 2022

Familienstiftung

Zweck laut Satzung

§ 2
Stiftungszwecke 
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: 
(1) Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartner und die leiblichen Nachkommen des Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. 
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. 
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen. 
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen. 
§ 3
Verwirklichung der Stiftungszwecke 
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 
1. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der
Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus, 
2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die
Stifterfamilie, 
3. Durchführung gemeinsamer Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie
regelmäßige Familientreffen. Mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung
stattfinden, 
4. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten  einer Schulausbildung,  von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen,  einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung,  einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern, der Gesundheitsvorsorge und Heilung sowie Pflege im Alter, von Beerdigungen und der Grabpflege,  des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie 
5. die Sicherung des Lebensabends des Stifters und dessen Ehepartner.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hohlleite 14
96178 Pommersfelden

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 9 Stiftungsvorstand  (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Nach Ausscheiden des Stifters besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. ...  (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.  (3) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Manuel-Manfred Basch. Manuel-Manfred Basch Ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.  (4) - (11) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1-5 Familienversammlung Mitglieder: unbestimmt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2022
Anerkennung23.05.2022
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Pommersfelden erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Pommersfelden verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2022 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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