Stiftung24

Bayerischer Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds

Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Bayreuth · anerkannt 1950

gemeinnützigerloschen

Satzungszweck

Die Stiftung hat den Zweck
1. ehemaligen Angehörigen der früheren bayerischen Armee, des bayerischen Teils der ehemaligen Reichswehr, der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und der Deutschen Bundeswehr sowie deren Hinterbliebenen,
2. Inhabern der Bayerischen Tapferkeitsmedaille und deren Hinterbliebenen und
3. Ritterkreuzträgern und Trägern des deutschen Kreuzes in Gold sowie deren Hinterbliebenen
nach Maßgabe näherer Richtlinien des Stiftungsrates in Notlagen oder beo drohenden Notlagen Hilfen in Form von Zuwendungen und Darlehen zu gewähren, soweit eine angemessene Hilfe nicht schon aufgrund anderweitiger öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Ansprüche der Hilfesuchenden möglich ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand, seit Sept. 2002 Frau RRin Brutsche-Klein

Organe

Stiftungsrat, Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Stifter-
Anerkennung01.01.1950
RechtsformStiftung des öffentlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Bayreuth sind insgesamt 80 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1950 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:46. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung