Stiftung24

BLITZ-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Stadtroda · anerkannt 2004

gemeinnützig

Satzungszweck

§ 6
Organe der Stiftung
(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.
(2) - (3) ...
 
§ 7
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und max. fünf Mitgliedern. ...
(2) Der zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung amtierende Vorstandsvorsitzende der VR-Bank
Bad Salzungen Schmalkalden eG, Herr Stefan Siebert
(Gründungsvorsitzender), gehört dem Vorstand auf Lebenszeit als Vorsitzender an,
auch wenn er aus dem Vorstand der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG
ausscheidet. ...
(3) - (6) ...
 
§ 8
Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe
der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der
Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung
gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende der Stiftung ist
einzelvertretungsberechtigt, ansonsten sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertretungsberechtigt.
(2) - (3) ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Zeitzgrund 6
07646 Stadtroda

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Der Stiftungsvorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Personen.   2. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.   3. Die Stiftung wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes kann einzelnen Vorstandsmitgliedern eine zeitlich befristete Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung12.11.2004
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Stadtroda sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Stadtroda verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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