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Stiftung Thüringischer Schieferpark Lehesten

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Lehesten · anerkannt 2000

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
 
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Kultur. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
 
 
a) Bewahrung der Sachzeugen und weiterer Ausbau des über 600 Jahre allten thüringischen Schieferabbaues und dessen Verarbeitung, sowie der über 350 Jahre alten Geschichte des Schieferdeckerhandwerkes in Lehesten.
 
b) Wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des Schieferbergbaues in und um das Zentrum Berg- und Schieferstadt Lehesten als Kernbereich entlang der Thüringisch-Fränkischen Schieferstraße.
 
c)Erhalt und Ausbau des Kulturgutes
 
 
- Schieferbergbau und Schieferdeckerhandwerk - in einer historischen Produktionsstätte
 
- Technisches Denkmal -Historischer Schieferbergbau Lehesten-
 
- Fördergerüst "Schacht IV" , Fördermaschinenhaus, Lampenstube
 
- Nationaler Geotop
 
Sie ist selbstständig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Obere Marktstraße 1
07349 Lehesten

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe und andere Funktionsträger der Stiftung   Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Die Stiftung kann ferner einen Geschäftsführer bestellen.   § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes   Dem Vorstand obliegt die Vertretung der Stiftung.   Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.   Er handelt verantwortlich durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 5-15 Geschäftsführer Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2000
Anerkennung27.07.2000
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Lehesten erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2000 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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