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Bürgerstiftung Bad Berka

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Berka · anerkannt 2014

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

§2
Zweck undAufgaben der Stiftung 
1) Zweck der Stiftung ist es, 
- mildtätige und Wohlfahrtszwecke 
- die Bildung und die Erziehung, 
- die Jugend- und die Altenhilfe, 
- die Kultur, die Kunst und die Denkmalpflege, 
- den Umwelt- und den Naturschutz sowie die Landschaftspflege, 
- das traditionelle Brauchtum und die Heimatpflege, 
- die öffentliche Gesundheitspflege
- den Sport, 
- die Völkerverständigung, 
- die Wissenschaft und die Forschung
zu fördern und zu entwickeln. 
Es sollen insbesondere Projekte, die einen Bezug zu Bad Berka und seinen Gemeinden
bzw. zu seinen Bürgerinnen und Bürgern haben, gefördert und entwickelt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bahnhofstraße 15
99438 Bad Berka

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§5 Stiftungsorgane und Stiftungsorganisation  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand(§ 6) und die Stifterversammlung (§ 7). §6 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus mind. drei Personen, die durch die Stifterversammlung gewählt werden.  (2) Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt vier Jahre. Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Würde durch das Ausscheiden eines Mitglieds die Zahl der Vorstandsmitglieder unter drei sinken, wählt die Stifterversammlung nach Maßgabe des § 7 Abs. 5 zum nächstmöglichen Tennin für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied. Bis dahin kann die Berufung eines neuen Mitgliedes durch einstimmige Entscheidung der übrigen Vorstandsmitglieder erfolgen.  (3) Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit persönlich aus. Vertretung ist (insbesondere in den Sitzungen) ausgeschlossen.  (4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstandes können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, wenn die Stifterversammlung dem im Einzelfall zustimmt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: mindestens 3 Stifterversammlung Mitglieder:

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung08.05.2014
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bad Berka verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2014 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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