Bürgerstiftung Bruno Helms
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Halstenbek · anerkannt 2001
gemeinnützigBürgerstiftung
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) des Tierschutzes,
b) des Umwelt- und Naturschutzes,
c) der Jugendhilfe,
d) der Altenhilfe,
e) der Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO,
und zwar in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Hansestadt
Bremen und Niedersachsen, insbesondere indes im Kreis Pinneberg und dort schwerpunktmäßig in der
Gemeinde Halstenbek.
Die in Absatz 1 genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Motivation der
Bürgerinnen und Bürger der genannten Region zur Initiierung, Entwicklung und Durchführung von
Projekten im Sinne der Satzungszwecke. Dies erfolgt insbesondere durch die Vergabe eines oder
mehrere Förderpreise. Die Vergabe der Förderpreise erfolgt nach offenzulegenden Richtlinien.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Gärtnerstr. 75
25469 Halstenbek
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Stiftung wird gerichtlich wie außergerichtlich vom Vorstandsvorsitzenden allein, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, im Falle seiner Verhinderung von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich, vertreten.
Organe
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Der erste Vorstand besteht aus den beiden Stifterinnen und den sonstigen im Stiftungsgeschäft genannten Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2001 |
|---|---|
| Anerkennung | 20.12.2001 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Pinneberg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Halstenbek erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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