Stiftung24

Christiane Danker-Stiftung

Sitz in Büsum · anerkannt 2010

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

a) der Wissenschaft, insbesondere im Bereich der Medizin,

b) der Bildung, insbesondere des Schulwesens in Büsum, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe sämtlicher Mittel an die genannten Körperschaften.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Friedrich-Paulsen-Straße 99
25761 Büsum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solange die Stifterin dem Vorstand angehört, ist sie alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Stellvertreter ist nur bei Verhinderung der Stifterin oder aufgrund einer von der Stifterin erteilten Einzelvertretungsbefugnis vertretungsberechtigt. Nach dem Ausscheiden der Stifterin aus dem Vorstand wird die Stiftung von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.

Organe

Der erste Stiftungsvorstand besteht aus der Stifterin und ihrem Stellvertreter.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung28.05.2010
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Dithmarschen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Büsum verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Büsum erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2010 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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