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Dr. Auguste Schaedel-Dantscher Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Garmisch-Partenkirchen · anerkannt 1998

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Dr. Auguste Schaedel-Dantscher Stiftung ist:
a) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2
Ziffer 1 der Abgabenordnung.
b) Die Fürsorge und Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52
Abs. 2 Ziffer 4 der Abgabenordnung.
c) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 7 der Abgabenordnung.
d) Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und
ihrer angeschlossenen Einrichtungen im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 9 der
Abgabenordnung.
e) Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO (§ 2 Abs. 1
der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder (§ 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus drei Personen, von denen einer a) der/die jeweils 1. Bürgermeister bzw. 1. Bürgermeisterin der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen, b) das jeweilige Vorstandsmitglied der Sparkasse Oberland, das für das Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen zuständig ist, ansonsten der 1. Vorstand der Sparkasse Oberland und c) der jeweilige Leiter der Abteilung für Endoprothetik des Klinikums Garmisch-Partenkirchen sein sollen, bzw. diejenigen Personen, die von den eben genannten vorgesehenen Vorstandsmitgliedern für den Fall benannt werden, dass ihre Berufung zum Vorstand der Stiftung nicht möglich sein sollte (§ 5 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden (§ 5 Satz 3 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Dr. Auguste Schaedel-Dantscher (Testament)
Gegründet1998
Anerkennung26.01.1998
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:49. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis