Stiftung24

Dr. Hans Bruns-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 1983

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
 
1. Zweck der Stiftung ist es, fleißige und begabte Studenten zu fördern.
 
2. Der Stiftungsvorstand hat die Einzelheiten der Förderung in besonderen, dem Willen des Stifters entsprechenden "Förderungsrichtlinien" festzulegen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Am Stadtpark 7
99096 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsvorstand 1. Der Stiftungsvorstand ist das einzige Organ der Stiftung. 2. Der Vorstand besteht aus den jeweiligen Vorstandsmitgliedern des im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz - 14 VR 11/65 - eingetragenen Vereins "Altherrenschaft der Jenaischen Burschenschaft Arminia auf dem Burgkeller zu Mainz e.V.", wobei der dortige Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende im Stiftungsvorstand die gleiche Funktion ausüben. 3. Im Falle der Auflösung des vorgenannten Vereins beruft der Rektor der Universität Mainz den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden sowie die übrigen Vorstandsmitglieder.   § 8 Vertretung der Stiftung Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Stiftungsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, vertreten.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung13.05.1983
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 750 in Erfurt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1983 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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