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Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 1992

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck,
1. werdenden Müttern, die sich in einer Not- oder Konfliktlage befinden, ergänzende individuelle Hilfen zu gewähren, die auch die Übernahme der Kosten einer anonymen Entbindung umfassen können, oder für die Zeit nach der Geburt zuzusagen. Neben dem Ziel, der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft und die spätere Pflege und Erziehung des Kindes zu erleichtern, sollen diese Unterstützungsleistungen dazu beitragen, der werdenden Mutter selbst zu helfen, gegebenenfalls im Rahmen einer Gesamtkonzeption, Wege zu einer möglichst umfassenden und dauerhaften Problemlösung zu finden und
2. Familien - einschließlich allein Erziehender -, die sich in finanzieller Bedrängnis befinden, durch einzelfallgerechte Unterstützung zu helfen, eine Notlage möglichst dauerhaft zu überwinden oder abzuwenden.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller Hilfen verwirklicht, deren Art und Höhe sich jeweils nach der Bedürftigkeit, den Umständen des Einzelfalles sowie nach Maßgabe der verfügbaren Mittel richtet. Die Leistungen können vor allem als verlorene Zuschüsse, vergünstigte Darlehen gewährt werden.
(3) Leistungen der Stiftung setzen voraus, dass eine ausreichende Hilfe auf andere Weise nicht oder ausnahmsweise nicht rechtzeitig erreichbar ist.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch die Stiftung besteht nicht.
(5) Die Hilfen dürfen nur Personen gewährt werden, die hilfsbedürtig im Sinne des § 53 der Abgabenordnung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe (1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.   Er besteht aus:   1. dem für Familie zuständigen Thüringer Minister oder einer von ihm beauftragten Person als Vorsitzenden, 2. der/dem Beauftragten der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann, 3. dem/der Leiter/in der Verwaltung des Landesjugendamtes, 4. zwei von dem/der für Familie zuständigen Thüringer Minister/in · vorgeschlagenen Mitgliedern, 5. vier Mitgliedern auf Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses, 6. einem/einer Vertreter/in des Thüringer Finanzministeriums auf dessen Vorschlag sowie 7. bis zu zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Zuwendenden, die vom Stiftungsrat vorgeschlagen werden.   Für jedes Mitglied des Stiftungsrates ist ein Stellvertreter namentlich zu benennen. Die Benennung des Stellvertreters zu Ziffer 1 erfolgt durch den für Familie zuständigen Thüringer Minister oder durch die von ihm beauftragte Person.     § 9 Vertretungsbefugnis   Die/Der Vorsitzende des Stiftungsrates, im Falle ihrer/seiner Verhinderung ihre/seine Vertretung, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1992
Anerkennung25.11.1992
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1992 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis