Stiftung24

Prinzess-Marie-Stiftung

ungeklärt · Sitz in Erfurt

Zweck laut Satzung

§ 6 Stiftungsorgane 
 Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. 
 § 7 Vorstand 
 (1) Der Vorstand besteht grundsätzlich aus einer Person. 
(2) Bei Ausscheiden des Vorstands (insbesondere durch Tod oder Amtsniederlegung) wird
ein amtierender Stiftungsrat (unter Beendigung seiner Funktion als Stiftungsrat) Vorstand der Stiftung. Hierbei rückt stets der Älteste Stiftungsrat in die Position des Vorstandes ein. 
(3) Der Vorstand erhält angemessene Aufwendungen ersetzt. Er kann außerdem bei entsprechender Vereinbarung Vergütung erhalten. Diese Vereinbarung wird vom Vorstand gleichzeitig in Vertretung der Stiftung abgeschlossen, sie bedarf der Textform und kann keine rückwirkende Vergütung vorsehen. Die Höhe der Vergütung ist stets so zu wählen, dass die Zwecke der Stiftung weiterhin verwirklicht werden können. 
(4) Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Ihm obliegt insbesondere, aber nicht abschließend: 
1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens, 
2. die Erstellung eines Jahresberichts und einer Jahresrechnung (einschließlich Vermögensaufstellung auf den Schluss des Geschäftsjahres), 
3. die Vergabe der Erträgnisse des Stiftungsvermögens, 
4. die Information des Stiftungsrats. 
(5) Der Vorstand vertritt die Stiftung. 
(6) Der Vorstand ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB entbunden. 
(7) Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes (ausgenommen die Stifter) kann
jederzeit vom Stiftungsrat mit einem einstimmigen Beschluss abberufen
werden. Dem betroffenen Mitglied ist vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen