Stiftung Isseroda
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Isseroda · anerkannt 2011
Zweck laut Satzung
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Gestaltung eines günstigen Umfeldes für die kommunale und gesellschaftliche Entwicklung der Ortes Isseroda durch finanzielle und ideelle Unterstützung und Förderung vielfältiger Aktivitäten auf den Gebieten Jugend- und Altenpflege, Heimatpflege, Sport, Kultur sowie Denkmalschutz und -pflege. Die Förderung umfasst dabei eigene Aktivitäten und Aktivitäten als Förderkörperschaft. Insofern darf die Stiftung Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen gemeinnützige Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts beschaffen und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Eine Erweiterung auf angrenzende Gebiete ist möglich, soweit der örtliche Bezug zu
Isseroda gewahrt ist. Sollte die Gemeinde Isseroda durch Zusammenlegung, Auflösung oder andere
kommunalrechtliche Veränderungen nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zur Erreichung der Satzungszwecke zugunsten des Rechtsnachfolgers in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Isseroda.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Finanzielle Unterstützung zur Bereitstellung fehlender infrastruktureller Einrichtungen zur Erhaltung und Gestaltung des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum im Bereich von Isseroda.
2. Finanzielle, ideelle und materielle Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere Konzerte, Kunstausstellungen und Lesungen in Isseroda.
3. Finanzielle, ideelle und materielle Unterstützung von Veranstaltungen der Heimatkunde und Heimatpflege sowie Förderung der Verbundenheit der Menschen und der örtlichen Traditionen durch Veröffentlichung von
Informationen, Durchführung Traditionsveranstaltungen (Heimatabende, Traditionsvereine, Pflege der örtlichen Gebräuche).
4. Förderung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes insbesondere durch die finanzielle und ideelle Unterstützung bei der Erhaltung und Wiederherstellung der in Isseroda vorhandenen und in der Denkmalliste des Kreises Weimarer Land anerkannten Bau- und Bodendenkmäler:
- ehemaliges Rittergut (ehem. Wohnhaus und Reste des ehemaligen Wallgraben)
- Waidmühlstein
- Denkmal mit Einfriedung (Bodenreformdenkmal)
- Grundschule Isseroda
5. Finanzielle und ideelle Unterstützung von Kinder- und Jugendbetreuungs- und -bildungseinrichtungen in Isseroda
6. Finanzielle und ideelle Unterstützung von Sporteinrichtungen und Sportveranstaltungen für die Bevölkerung in Isseroda
7. Finanzielle und ideelle Unterstützung zur Schaffung und Erhaltung von gemeinnützigen Einrichtungen der Altenpflege in Isseroda
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte finanziell und ideell unterstützen, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete in Isseroda dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Da und soweit
die Erträgnisse aus dem anfänglichen Stiftungsvermögen nicht zur Erfüllung aller Stiftungszwecke hinreichen, sollten zunächst, entsprechend der Finanzlage der Stiftung unter Einbeziehung von Spenden, die Projekte gefördert werden, die den zur Verfügung stehenden Mitteln entsprechen. Hierüber entscheidet der Vorstand.
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Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Schloßgasse 19
99428 Isseroda
Erreichbarkeit
03643 831135
kontakt@stiftung-isseroda.de
stiftung-isseroda.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern. Mitglieder des Vorstands sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein bis drei weitere Vorstandsmitglieder. (2) ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 16.09.2011 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Isseroda sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2011 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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