Save the Rainforest Schellenberg Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Nessetal · anerkannt 2020
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
§2 Stiftungszweck
(1) Ziel der Stiftung ist es, die sich abzeichnende fortwährende Zerstörung der tropischen Waldökosysteme in Mittelamerika zu verhindern und die bereits stattgefundene Teilzerstörung im Rahmen des Möglichen wieder rückgängig zu machen. Die tropischen Wälder als existenziell wichtige Lebensgrundlage für die darin lebenden Pflanzen und Tiere sowie für die gesamte Menschheit sollen dauerhaft gesichert werden. Da ein beträchtlicher Teil der Zerstörung der Wälder durch den fehlenden Kenntnisstand über die globalen Zusammenhänge des Ökosystems und die schlechte wirtschaftliche Lage der kleinen Landbesitzer vor Ort verursacht wird, ist die Information der ansässigen Bevölkerung und der Bevölkerung in Deutschland über die Öffentlichkeitsarbeit ein weiteres Ziel der Stiftung.
Zweck der Stiftung ist es daher, auf den durch die Stiftung erworbenen Waldflächen sowie durch die Schaffung von Voraussetzungen einer Bildungsförderung im Sinne des Umweltschutzes einen Beitrag zur Rettung tropischer Waldökosysteme zu leisten.
(2) Der Stiftungszweck wird im Rahmen eigener operativer Tätigkeit insbesondere verwirklicht durch:
¿ lnitiierung und Durchführung stiftungseigener Projekte auf nationaler und internationaler Ebene, die sich mit Umweltschutz befassen, soweit sie dem Schutz und Erhalt tropischer Waldökosysteme und deren Arten dienen;
¿ Erwerb von ökologisch bedeutsamen Waldflächen in den Tropen und Hinwirken auf eine langfristige Unterschutzstellung, der durch die Stiftung erworbenen Waldflächen;
¿ Erwerb von ökologisch bedeutsamen gerodeten Waldflächen in den Tropen, deren Aufforstung durch Hilfspersonen und die Erreichung der anschließenden Unter-Schutz-Stellung der Flächen;
¿ Hinwirken auf den Ausweis der vorstehend genannten Flächen als Schutzgebiet und Überwachung des Waldgebiets zur Unterbindung von schädlichen Handlungen Dritter
¿ Erhaltung der natürlichen Vielfalt der belebten und unbelebten Natur der Tropenwälder durch eine angepasste Bewirtschaftung und Pflege sowie durch das Zulassen der natürlich ablaufenden Prozesse (Prozessschutz) auf den stiftungseigenen Flächen durch Aufforstung und nachhaltige Unterhaltung der Waldflächen
¿ Schaffen von Voraussetzungen für die Bildungsförderung vor Ort über z.B. die Errichtung von Bildungspfaden (Naturlehrpfaden) und die Durchführung von Weiterbildungs- und Schulungsprogrammen zu den Themen Natur-; Umwelt-, Arten- und Ressourcenschutz auf den stiftungseigenen Flächen sowie auf Wasserwegen und
¿ Bau oder Anmietung und Betrieb eines ¿Umwelt-Bildungs-Zentrums" als Zweckbetrieb, in dem die Bildungsprojekte vor Ort durchgeführt werden können und diesbezügliche Begleitung von Praktika interessierter Bürger (z. B. Studenten, Familien) im Bereich
des Umweltschutzes vor Ort im Tropenwald.
(3) Zuwendungen an die Stiftung, welche, soweit gesetzlich zulässig, einem vom Zuwendungsgeber bestimmten Teilzweck gewidmet sind, sind ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden. Liegt keine derartige Zweckbindung vor, ist die Stiftung in der Entscheidung, welche der in § 2 Abs. 2 genannten Teilzwecke sie tatsächlich verfolgen will, frei. Insbesondere ist es ihr gestattet eine Auswahl zu treffen und auf die Verfolgung einzelner Teilzwecke vorübergehend zu verzichten.
(4) Die Stiftung verfolgt ihren Zweck auch dadurch, dass sie auf die mit der Stiftung verfolgten Anliegen öffentlich aufmerksam macht.
(5) Die Tätigkeit der Stiftung ist nicht auf Deutschland beschränkt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Lindenallee 92
99869 Nessetal
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorganisation (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei natürlichen Personen oder einer juristischen Person. ... § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Vorstandes die Stiftung vertritt, im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 - 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 10.12.2020 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Nessetal erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2020 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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