Dr. Herbert und Marga Gierschke-Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1999
gemeinnützig
Satzungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Verleihung eines Geldpreises für abgeschlossene, in Deutsch geschriebene und von der Landsmannschaft Ostpreußen e.V. dem Vorstand der Stiftung zur Prämierung vorzuschlagende wissenschaftliche Arbeiten, die unter das folgende Rahmenthema fallen: "Die deutsche Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte in Europa ostwärts der allgemeinen Linie Kiel-Elbe-Saale-Böhmerwald-Triest in der Zeitspanne vom deutschen König Heinrich I. (919-936) bis zu den Verträgen von Versailles und St. Germain im Jahre 1919 und deren nationale und gesamteuropäische Bedeutung."...
(4) Der Name des zu verleihenden Preises lautet: "Gierschke-Dornburg-Preis". Dieser Preis ist in der Regel alle drei Jahre, d.h. nach Abschluss von jeweils drei Jahren, für nur je eine Arbeit zu vergeben. Der Vorstand kann von dieser Regel Ausnahmen beschließen. ...
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Wissenschaft & Forschung
Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Buchtstraße 4
22087 Hamburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Organe der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus drei Mitgliedern. ... § 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes im allgemeinen (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1999 |
|---|---|
| Anerkennung | 26.11.1999 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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