Stiftung24

Eckhardt-Dähn-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Marburg · anerkannt 2001

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Leukämie- und Tumorerkennung im Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg b) die Verbesserung der Lebensverhältnisse der durch entsprechende Erkrankung Betroffenen, c) die Förderung geeigneter Heil-, Rehabilitations- und Erholungsmaßnahmen, d) die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im In- und Ausland im Bereich des unter a) genannten Forschungsgebietes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Wissenschaft & Forschung: der Hintergrund

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

In der Wann 41
35037 Marburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Andreas Neubauer (Vorsitzender), Frau Johanna Müller-Wickenhöfer, Frau Martina Walther

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung23.05.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis