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Ehlerding-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2000

gemeinnützig

Satzungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung folgender Zwecke:
a) Bildung, Erziehung und Jugendhilfe,
b) Wissenschaft und Forschung,
c) Kunst und Kultur,
d) die Völkerverständigung,
e) den Umweltschutz.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- das Betreiben eigener Einrichtungen, z.B. dem erlebnispädagogischen Schullandheims Barkhausen;
- • die Durchführung von Projekten aus den Bereichen Bildung, Erziehung und Jugendhilfe entweder in eigener Trägerschaft oder in Kooperation, z.B. Begleitung von Kindern aus belasteten Familien in Form von Patenschaften;
- der Förderung der wissenschaftliche Lehre, Grundlagenforschung und angewandter Forschung, z.B. durch Vergabe von Wissenschaftspreisen. Die Vergabekriterien werden in Richtlinien festgelegt, die vorab mit dem Finanzamt abzustimmen sind und deren Änderung der vorherigen Zustimmung des Finanzamtes bedürfen;
- die Förderung kultureller Zwecke durch eigene kulturelle Veranstaltungen, zum Beispiel in Form von Konzerten oder Kunstausstellungen.
3. Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an den Zwecken gemäß (1) dienende gemeinnützige Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts jeweils zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwirklichung von deren gemeinnützigen Zwecken verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bondenwald 56
22459 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1999
Anerkennung2000
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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