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Erich Pawlu-Literaturstiftung Dillingen

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Dillingen an der Donau · anerkannt 2024

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie Heimatpflege durch die Unterstützung von literarischem Schaffen und die Unterstützung der Beschäftigung mit Literatur. Die Aktivitäten der Stiftung sollen überwiegend einen sichtbaren Bezug zum Raum Dillingen a. d. Donau aufweisen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Königstr. 37/38
89407 Dillingen an der Donau

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDr. Christian Pawlu
Anerkennung15.07.2024
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 5 in Dillingen an der Donau erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2024-08-13T09:35:27. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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