Stiftung24

Europäische Stiftung Finanzwirtschaft Zweibrücken

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Zweibrücken · anerkannt 2007

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Vertiefung des finanzwirtschaftlichen Wissens- und Erfahrungsaustausches zwischen Hochschule und Finanzwirtschaft. Zum Stiftungszweck gehört es insbesondere, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Finanzwirtschaft, auch in Kooperation mit anderen Trägern, durchzuführen oder zu fördern.
Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch:
a) die Förderung von Forschung und Lehre in Studiengängen mit finanzwirtschaftlichem Schwerpunkt
b) den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Hochschule und Finanzwirtschaft
c) die Förderung, Entwicklung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Finanzwirtschaft, auch in Kooperation mit anderen Trägern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Ludwig-Hautt-Str. 2
66482 Zweibrücken

Erreichbarkeit

06841 / 994458

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Zweibrücken verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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