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Gabriel Riesser Stiftung zu Hamburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Wittingen · anerkannt 1989

gemeinnützig

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur und Wissenschaft. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Durchführung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen; - die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Emanzipation der Juden; - die Förderung von Dokumentationen und Publikationen zur Ideen- und Sozialgeschichte; - die Unterstützung von mildtätigen und gemeinnützigen Einrichtungen, die der Verständigung und der Auseinandersetzung mit Minderheiten dienen.
Dies soll insbesondere durch die Darstellung und Fortführung des Erbes der Emanzipation der Juden und die Erinnerung an die Opfer der Verfolgung geschehen. Gefördert werden soll auch die Übertragung der so gewonnenen Erkenntnisse auf Problematiken heutiger religiöser, ethnischer oder kultureller Minderheiten.
Die Stiftung macht sich auch das kulturpolitische Bemühen um den Erhalt und die angemessene Nutzung ehemals jüdischer, denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude in Hamburg zur Aufgabe. Dies schließt Anmietung oder Kauf solcher Gebäude im Rahmen der unmittelbaren Stiftungstätigkeit nach Absatz (1) und (2) ein. Eigenwirtschaftliche Ziele dürfen dabei nicht verfolgt werden. Die gegebenenfalls zu erfolgende, auch gewerbliche Weitervermietung von nicht selbst genutzten Gebäudeteilen, soll dem Stiftungszweck förderlich sein und ausschließlich dem Unterhalt der Gebäudebewirtschaftung dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Bahnhofstraße 40
29378 Wittingen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1989
Anerkennung1989
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Wittingen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1989 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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