Stiftung24

Helene-Brockhaus-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Steyerberg · anerkannt 1997

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Hilfe für Straßenkinder und deren nachgehende Betreuung. Die Erträge des Stiftungskapitals und die Spenden sollen Organisationen zufließen, die sich diesen Aufgaben widmen. Ein Rechtsanspruch auf Hilfe besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Ginsterweg 14
31595 Steyerberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Antje Brockhaus (Vorsitzende/r), Herr Reiner Rosenfeld (Beisitzer/in), Frau Heike Schüttler (Beisitzer/in), Herr Horst Nosofsky (Stellv. Vorsitzende/r)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1997
Anerkennung11.03.1997
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Kassel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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