Lebenshilfe Erfurt Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2005
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Zweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck, die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützig und mildtätig zu fördern. Dies erfolgt durch Hilfen aller Art sowie individuelle und institutionelle Unterstützung, insbesondere auf den Gebieten
- Wohnen,
- Arbeit und Beschäftigung,
- Bildung und Freizeit sowie
- Maßnahmen, die der Umsetzung des Normalisierungsprinzips und der Integration von Menschen mit geistiger Behinderung dienen.
(2) Der Stiftungszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Erfurt e.V. .
(3) Ihren Zweck verfolgt die Stiftung auch durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigte Verwirklichung ihrer Zielsetzung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihre Tätigkeit ist ausschließlich und unmittelbar auf die Erfüllung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuer-begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung gerichtet.
(2) Mittel der Stiftung dürfen nur zur Verfolgung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Stifter und deren Rechtsnachfolger erhalten in ihrer Eigenschaft als Stifter keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Davon unberührt ist die Erfüllung der Satzungszwecke.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Mildtätigkeit als Stiftungszweck
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Ottostraße 10
99092 Erfurt
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Die Zugehörigkeit von Personen zu beiden Organen gleichzeitig ist ausgeschlossen. (2) Mitglieder von Stiftungsorganen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen. .... §7 Vorstand (1) Der Vorstand wird durch den Stiftungsrat bestellt. Er besteht aus drei Mitgliedern. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich als gesetzlicher Vertreter durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Der Stiftungsrat kann für den Einzelfall einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Stiftung zu vertreten.
Organe
Stiftungsrat Mitglieder: 5-7 Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 31.03.2005 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 2005 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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