Stiftung24

Jutta Heidemann Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 1994

gemeinnützig

Satzungszweck

§2
Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlichen Aus¿ und Fortbildungen, Arbeiten
und Projekten an den Universitäten in Erfurt und Jena, sowie der TU llmenau, der Bauhaus-Universität
Weimar und der HochschulefurMusik Franz Liszt Weimar.
(2) Der Stiftungszweck wird vorzugsweise durch Vergabe von StipendienfirDissertationen und andere
wissenschaftliche Arbeiten an hilfsbedürftige, begabte Studierende, sowie an Doktoranden und
Doktorandinnen verwirklicht.
Es können auch zu anderen wissenschaftlichen Vorhaben mit internationalem Bezug (z.B. Praktika,
Kongreß- und Vortragsreisen) oder für Bücher und Laborbedarf Zuschüsse gewährt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Trommsdorffstraße 5a
99084 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Vorstand   (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand.   (2) Der Vorstand besteht mindestens aus drei höchstens aus fünf Mitgliedern. Ein Mitglied des Vorstandes soll die Stifterin und nach deren Ausscheiden ein leiblicher Abkömmling der Stifterin sein.   (3) Zu Lebzeiten der Stifterin werden die Mitglieder des Vorstandes und dessen Vorsitzender von der Stifterin bestimmt. Sie können von ihr auch jederzeit abberufen werden, solange sie selbst Mitglied des Vorstandes ist.   (4) Die Stifterin kann durch schriftliche Erklärung. oder letztwillige Verfügung bestimmen, wer nach ihrem Ausscheiden Mitglied des Vorstandes im Sinne des Abs.2 sein soll. Diesem Vorstandsmitglied steht dann das Benennungsrecht in gleicher Weise wie der Stifterin zu. Andernfalls bestellen die nach dem Ausscheiden der Stifterin verbleibenden Vorstandsmitglieder den oder die Nachfolger ausgeschiedener Vorstandsmitglieder und wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt dann vier Jahre, vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 Satz 3. Wiederwahl ist zulässig.   (5) Dem Vorstand sollen Personen angehören; die über besondere Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung verfügen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Bei Beginn der Amtszeit soll ein Vorstandsmitglied das 70, Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie, mit Ausnahme der Stifterin, bei Erreichen des 73. Lebensjahres ausscheiden.   ...   §7 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der oder die Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes berechtigt, die Stiftung gesetzlich zu vertreten.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1994
Anerkennung09.11.1994
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 1994 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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