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Sparkassenstiftung Erfurt

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 1992

gemeinnützig

Stiftungszweck

§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Stiftung ist die unmittelbare und mittelbare Forderung von Kultur, Wissenschaft, Sport, Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendforderung, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und Altenpflege. Die Forderung soll sich auf das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt beziehen.
(3) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke
a) durch eigene Maßnahmen, die auch Stipendien umfassen können,
b) durch Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für Zwecke, die mit den Zwecken der Stiftung in Einklang stehen.
c) durch Gewahrung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und an Gebietskörperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, die mit den Zwecken der Stiftung in Einklang stehen.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen
Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Anger 25/26
99084 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) Kuratorium b) der Vorstand...   § 9 Vorstand (1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem vom Vorstand der Sparkasse Mittelthüringen gewählten Vorstandsmitglied der Sparkasse Mittelthüringen oder einem vom Vorstand der Sparkasse Mittelthüringen gewählten Mitarbeiter der Sparkasse Mittelthüringen als Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Kuratorium gewählt werden. Der Vorstand wählt aus seinem Kreis einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. (2) Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für die Dauer der Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Wahlzeit führen die Vorstandsmitglieder die Geschäfte bis zum Zusammentritt des neuen Vorstandes weiter.   § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. ... (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er handelt durch seinen Vorsitzenden oder durch dessen Vertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1992
Anerkennung16.12.1992
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1992 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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