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Hermann Holst Stiftung

Sitz in Hamburg · anerkannt 1996

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke und der Berufsausbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a) Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung, der beruflichen Fortbildung sowie aller damit zusammenhängenden Bildungsaufgaben im Gas-, Wasserinstallateur- und Klempnerhandwerk durch Zuwendungen an die Bildungseinrichtungen der Innung für Sanitärtechnik Hamburg sowie anderer Schulen und Fachinstitute, die von Körperschaften öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland zur Berufsfortbildung unterhalten werden;
b) Unterstützung von bedürftigen Witwen und Waisen der Berufskollegen;
c) Unterstützung in Not geratener und bedürftig gewordener Berufskollegen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Barmbeker Markt 19
22081 Hamburg

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 1996 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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