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Evangelische Stiftung Christopherushof

rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Lobenstein · anerkannt 1928

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung weiß sich dem Auftrag verpflichtet, das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu bezeugen. Ihr Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der Kirche.
 
(2) Zweck der Stiftung ist es, diakonische Aufgaben im Rahmen der Freien Wohlfahrtspflege zu erfüllen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene beiderlei Geschlechts, ohne Ansehen von Konfessionen, Weltanschauungen oder Herkunft, sollen ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert, beraten, gebildet und beheimatet werden sowie eine Betätigungsmöglichkeit, Therapie und Hilfen zur Eingliederung erhalten. Die Stiftung betreibt außerdem Kranken- und Altenpflege.
Zweck der Stiftung ist weiter die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung der genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke verwendet.
 
(3) Zum Auftrag der Stiftung gehören auch Fortbildung, Seelsorge und Verkündigungsdienst.
 
(4) Die Stiftung führt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einrichtungen und Dienste. Dazu gehören insbesondere die Errichtung, der Betrieb von Einrichtungen ind Diensten der Kranken- und Altenpflege (z.B. Krankenhäuser, Altenwohnheime, Pflegeheime, Betreutes Wohnen, Pflegedienste usw.), der Eingliederungshilfe für Behinderte (z. B. Wohnstätten, Werkstätten. ambulante Hilfen, Palliativ- und Hospizdienste), von Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kindertagesstätten, Beratungs- und Therapieangeboten usw.).
 
Weiter wird der Satzungszweck verwirklicht durch verschiedene Aktionen zur Beschaffung von Mitteln, z.B. Spendenaufrufe.
 
Die Stiftung ist offen für die Übernahme neuer Aufgaben.
 
(5) Der Stiftung können mehrere Stiftungen zugelegt werden. Die Stiftung kann mit anderen gemeinnützigen kirchlichen Stiftungen zusammengelegt werden.
 
...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Bayerische Straße 13
07356 Bad Lobenstein

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind: Der Vorstand. Der Stiftungsrat.   § 6 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, darunter dem Rektor. ...   (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung.   (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-3 Stiftungsrat Mitglieder: 7-10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1928
Anerkennung17.03.1928
Rechtsformrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Bad Lobenstein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Bad Lobenstein verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1928 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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