Kultur- und Heimatstiftung Bad Lobenstein
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Lobenstein · anerkannt 2015
gemeinnützig
Satzungszweck
§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Veranstaltungen, Einrichtungen und Vorhaben im Kunst- und Kulturbereich und in diesem Zusammenhang auch die Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und der Heimatkunde sowie des
Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Stadtgebiet der Stadt Bad Lobenstein zum
Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung.
Sollte die Stadt Bad Lobenstein durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr
eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolge in einer
Begrenzung auf das Stadtgebiet Bad Lobensteins zum Zeitpunkt der Anerkennung der
Stiftung.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch finanzielle und ideelle Unterstützung und
Förderung von Einzelprojekten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten verwirklicht:
- lm Bereich von Kunst und Kultur z.B. durch Ausstellungen, Lesungen, Er-und Unterhaltung
von Kunst- und Literatursammlungen, insbesondere der aus dem Vermögen des Stifters
stammenden Bücher und Stiche, die er der Stiftung übereignet bzw. gemäß erbrechtlicher
Verfügung der Stiftung hinterlässt. Diese sollen unter Aufsicht des Stiftungsvorstandes als
Leihgabe an die Stadtbücherei Bad Lobenstein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden.
- Im Bereich der Erhaltung und Förderung von Brauchtum und Heimatpflege durch Ankauf
von musealen Gegenständen für das Heimatmuseum und das Neue Schloss.
- Im Bereich der Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege dient die Stiftung der
Erhaltung und Förderung der sachgerechten Nutzung von wertvollen Gebäuden und Anlagen
wie z.B. der Turmruine und des Turmstumpfes, des Neuen Schlosses, des Kurparks mit
Parkpavillon und sonstiger unter Denkmalschutz stehender Anlagen und Gebäude. Sie
dient damit der Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern, die
nach den jeweiligen landesrechtliehen Vorschriften gemäß Bescheinigung der zuständigen
Stelle anerkannt sind.
- Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen im Stadtgebiet zur
Erhaltung wertvoller Grün- und Parkbereiche Maßnahmen im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
(ThürNatG) finanziell unterstützt werden.
Die Unterstützung darf unmittelbar als auch mittelbar in Zusammenarbeit mit anderen
Institutionen und Personen mit denselben Zielen, vornehmlich mit ortsansässigen Vereinen
und deren Förderern erfolgen.
(3) Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele
hinaus solche Projekte unterstützen und fördern welche der Entwicklung der vorgenannten
Zwecke dienen.
Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht im gleichen Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den Anfangsjahren - nicht sofort und gleichzeitig alle
Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage der Stiftung
über die Priorität der einzelnen Objekte.
(4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen
entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Hain 34
07356 Bad Lobenstein
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Vorstand (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern. Im Vorstand der Stiftung sollten nach Möglichkeit je eine Person mit Sachverstand in Rechtsfragen, in Finanzfragen und in Steuerfragen sowie ein erfahrener aktiver oder ehemaliger Kommunalpolitiker vertreten sein. ... § 8 Aufgaben des Vorstandes, Vertretung der Stiftung, Geschäftsführung (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. (2) DemVorstand obliegen insbesondere: a) die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel; b) die Besorgung der Geschäfte der Stiftung, insbesondere die Entscheidungen umzusetzen; c) Arbeitskräfte anzustellen, sofern der Umfang der Stiftungsgeschäfte dies erfordert, und die hierzu notwendigen Verträge abzuschließen. d) den Haushaltsplan für jedes Kalenderjahr (Geschäftsjahr) aufzustellen; e) die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen; f) die ordnungsgemäße Buchführung und die Sammlung der Belege; g) die Jahresrechnung zu erstellen (Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und Vermögensübersicht); h) die jährliche Aufstellung eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszweckes und Vorlage der erforderlichen Unterlagen an die Stiftungsaufsichtsbehörde. (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2 - 4
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 11.09.2015 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Bad Lobenstein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Verwandte Stiftungen
In Bad Lobenstein
Gleicher Zweck
- Stiftung Sayner Hütte Bendorf-Sayn
- Rittmannsperger Grünberg Stiftung Denkmalgeschützter Gebäude und Höfe Grünberg
- Bürgerstiftung Gröningen Gröningen
- Sparkassenstiftung Jagdschlößchen am Ukleisee Eutin
- Förderstiftung der Sparkasse Amberg-Sulzbach Amberg
- Annemarie Hilgemann Stiftung Hamburg
- Gemeindestiftung Gräfelfing Gräfelfing
- Bürgerstiftung Senden Senden
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Anni-Berger-Stiftung Bad Langensalza
- Sankt Jakobus Stiftung Ilmenau Ilmenau
- Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen Weinbergen OT Seebach
- Fritz Körner Stiftung Jena
- Reinhard-Bardenheuer-Stiftung Erfurt
- Schöne-Stiftung Erfurt
- Stiftung für Heilung und Gesundheit Immensen/Lehrte
- Stiftung Isseroda Isseroda
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