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Michaelisstift Gefell

rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Lobenstein · anerkannt 1874

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Satzungszweck

§ 6 Organe der Stiftung
 
1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
 
2. - 3. ...
 
 
§ 7 Stiftungsvorstand
 
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. ...
 
2. ... Der Vorstand kann für Geschäfte, die der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen, bei hinreichenden Mitteln, einen hauptamtlichen Geschäftsführer einsetzen.
 
3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
 
4. - 7. ...
 
 
§ 8 Aufgaben des Vorstands
 
1. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ein Mitglied des Stiftungsvorstandes ist nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein; für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.
 
2. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte bestellt der Vorstand bei hinreichenden Mitteln einen hauptamtlichen Geschäftsführer und kann Sachverständige hinzuziehen. Der Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung ergibt sich aus der rechtsgeschäftlichen Vollmacht, die vom Vorstand zu erteilen ist.
 
3. ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bayerische Straße 13
07356 Bad Lobenstein

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane   Organe der Stiftung sind: Der Vorstand. Der Stiftungsrat.   § 6 Der Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, darunter dem Rektor. Alle Mitglieder des Vorstands müssen einer Kirche angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland angehört. Ein Vorstandsmitglied soll über eine Ausbildung und Erfahrungen im betriebswirtschaftlichen Bereich verfügen.   ...   (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er ist an die Beschlüsse des Stiftungsrates gebunden.   (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen.   ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-3 Stiftungsrat Mitglieder: 7-10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1874
Anerkennung09.04.1874
Rechtsformrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Bad Lobenstein verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1874 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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