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Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen

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gemeinnützig

Die Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weinbergen OT Seebach.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Vogelkunde, des Vogelschutzes und des Naturschutzes in Thüringen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a. Förderung und Durchführung von Vorhaben, die geeignet sind, genaue Kenntnisse über
Verbreitung und Biologie in Thüringen vorkommender Vogelarten zu gewinnen,
b. Förderung und Durchführung von Vorhaben, die geeignet sind, das Wissen über die
Geschichte der Ornithologie in Thüringen zu vertiefen,
c. Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die den Schutz in Thüringen gefährdeter
Vogelarten zum Ziel haben,
d. Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Publikationen, der
Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Vogelkunde und des Vogelschutzes in Thüringen.
e. Förderung und Durchführung von Maßnahmen auf eigenen oder gepachteten Grundstücken
bzw. Gebäuden für Zwecke des Vogelschutzes in Thüringen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Umwelt, Natur & Tiere: der Hintergrund

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.849 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) ...   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Diese werden vom Vorstand des Vereins Thüringer Ornithologen e.V. bestimmt, wobei auch der gesamte Vorstand des Vereins Thüringer Ornithologen e.V. zum Vorstand bestimmt werden kann. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 5 Jahre. Die Wiederbenennung der Vorstandsmitglieder ist zulässig. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (2) - (3) ...   § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Stiftung gemeinsam. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied die Stiftung vertreten; bei Verhinderung des Vorsitzenden der stellvertretende Vorsitzende. (2) - (3) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: mind. 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Weinbergen OT Seebach sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2012 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung des Vereins Thüringer Ornithologen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2012