Stiftung24

Jugendstiftung der Sparkasse Kiel

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 1968

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung dient ausschließlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Bildung und Erziehung. Sie erfüllt diese Zwecke durch die Errichtung eines Kindertages- u. Jugendheimes in Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, das an die Stadt Kiel zur unmittelbaren Verwendung für diesen gemeinnützigen Zweck vermietet wird. Die Stadt Kiel hat zur Erhaltung des Stiftungsvermögens als jährlichen Mietzins einen Betrag zu zahlen, der dem Abschreibungsbetrag von 1,5 % p. a. der ursprünglichen Gebäudeherstellungskosten und 5 % p. a. des Anschaffungswertes der Einrichtungsgegenstände entspricht. Darüber hinaus fördert und unterstützt die Stiftung weitere Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Maßnahmen aus dem Bereich der Bildung und Erziehung, über die der Stiftungsvorstand entscheidet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Lorenzendamm 28-30
24103 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird Dritten gegenüber von dem Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes vertreten. Er wird im Verhinderungsfall durch seinen jeweiligen Vertreter im Vorstand der Sparkasse Kiel vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 4 Mitgliedern und zwar aus dem Vorsitzenden des Vorstandes der Förde Sparkasse, einem weiteren Mitglied des Vorstandes dieser Sparkasse, das vom Vorstand der Förde Sparkasse zu bestimmen ist sowie zwei weiteren Mitgliedern, die vom Stiftungsrat jeweils für dessen Amtsdauer gewählt werden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1968
Anerkennung06.05.1968
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1968 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis