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Stiftung Nordfriesische Halligen

Sitz in Husum · anerkannt 1990

Stiftungszweck

Die Stiftung dient der Förderung der Kultur, Natur, des Küstenschutzgedankens und der Heimatpflege

auf den Halligen.

Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht

- durch Maßnahmen, die der Erhaltung von Kulturwerten dienen, wie z. B. der Unterhaltung und

Wiederherstellung typischer Halligwarften,

- durch Herausgabe von natur- und volkskundlichen Informationen,

- durch Öffentlichkeitsarbeit, die die Bedeutung des Küstenschutzes herausstellt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Marktstr. 6
25813 Husum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Vorstand besteht aus 9 Personen. Mitglieder sind a) Landrat/Landrätin des Kreises Nordfriesland als Vorsitzender / Vorsitzende, b) Amtsvorsteher/Amtsvorsteherin des Amtes Pellworm, c) Bürgermeister/Bürgermeisterin der Hallig Hooge, d) Bürgermeister/Bürgermeisterin der Hallig Langeneß, e) Bürgermeister/Bürgermeisterin der Hallig Gröde, f) Bürgermeister/Bürgermeisterin der Hallig Nordstrandischmoor, g) Bürgermeister/Bürgermeisterin der Gemeinde Pellworm für die Halligen Südfall und Süderoog, h) zwei weitere vom Beirat zu benennende Mitglieder. Ist ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin gleichzeitig Amtsvorsteher bzw. Amtsvorsteherin des Amtes Pellworm, gehört der erste stellvertretende Bürgermeister bzw. die erste stellvertretende Bürgermeisterin dieser Gemeinde dem Vorstand als ständiges Mitglied an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung07.12.1990
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Husum sind insgesamt 31 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1990 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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