Stiftung24

Kinder-und Jugendstiftung Hennef

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hennef · anerkannt 2005

gemeinnützig

Satzungszweck

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Humperdinckstraße 24
53773 Hennef

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: NN (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ursula Yogeshwar (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Volker Altwicker (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jürgen Novotny (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jörg Schütt (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Franz Alfter (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Martina Wirtz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. jur. Tanja Schulz-Firley (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Wolfgang Mersch (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ralf Rohrmoser von Glasow (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Andrea Hoppen-Weiss (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Sinan Hamadeh (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung24.11.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Hennef erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung