Kulturstiftung Hütte Oberwesel
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Oberwesel · anerkannt 2002
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Denkmalpflege in Oberwesel. Dabei soll vor allem das kulturelle Erbe der Stadt Oberwesel und des Mittelrheins sowie das kulturelle Leben in der Region gepflegt und gefördert werden. Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt vorwiegend im „Kulturhaus Oberwesel“ in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen der Stadt, den Schulen, sonstigen Institutionen und Kulturschaffenden.
(2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch
1. Die Bereitstellung und den Betrieb des „Kulturhauses Oberwesel“ und des „Stadtmuseums Oberwesel – 2000 Jahre Geschichte im Welterbetal“,
2. Die Durchführung und Unterstützung von Aufführungen, Ausstellungen, Lesungen, Vorträgen, Konzerten, Kleinkunst und ähnlichen kulturellen Veranstaltungen,
3. Die Erhaltung der denkmalgeschützten Ruine des Minoritenklosters einschließlich dem Erwerb von Teilen davon zur kulturellen Nutzung und Erschließung für die Öffentlichkeit.
(3) Zweck der Stiftung ist auch die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Feuerschutzes, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Stadt Oberwesel durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Der Zweck der Stiftung nach Absatz 3 wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung dienen sowie aus Stiftungserträgnissen zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Feuerschutzes, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Recht.
(5) Die Stiftung kann für kulturelle Leistungen Preise vergeben.
(6) Die Stiftung kann, soweit deren Zwecke mit denen unter § 2 Absatz 1 vereinbar sind, die Treuhänderschaft für eine unselbständige Stiftung übernehmen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Oberstraße 11
55430 Oberwesel
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2001 |
|---|---|
| Anerkennung | 2002 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Oberwesel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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