Wacken Foundation
Sitz in Wacken · anerkannt 2009
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Hard- und Heavy-Metal-Musik.
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck auf folgende Weise:
a) Solange das Stiftungsvermögen 75.000 Euro nicht übersteigt, wird der Stiftungszweck durch die
Auslobung eines Konzertpreises für junge Musikerinnen und Musiker verwirklicht. Der Preis kann auch
an mehrere Personen gleichzeitig vergeben werden.
B) Beträgt das Stiftungsvermögen mehr als 75.000 Euro und weniger als 150.000 Euro, wird der
Stiftungszweck neben der Auslobung des Konzertpreises durch die finanzielle Unterstützung von
begabten jungen Musikerinnen und Musikern bei der Anschaffung von Musikinstrumenten sowie dazu
erforderlicher technischer Geräte verwirklicht.
C) Ab einem Stiftungsvermögen von mehr als 150.000 Euro werden zusätzlich Stipendien für begabte
junge Musikerinnen und Musiker zur Finanzierung bestimmter Kosten, die unmittelbar mit dem
künstlerischen Schaffen bzw. der Ausbildung zusammenhängen, vergeben.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kunst & Kultur als Stiftungszweck
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Schenefelder Straße 17
25596 Wacken
Erreichbarkeit
+49482799966642
info@wacken-foundation.com
wacken-foundation.com
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus einer Person und kann auf bis zu drei Personen erweitert werden.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 28.07.2009 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Wacken sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2009 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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