Stiftung24

Kay & Dörte Cornils-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Eutin · anerkannt 2015

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln

1. zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe

2. zur Förderung der Bildung und Erziehung

3. zur Förderung des Sports

4. zur Förderung von Kunst und Kultur

5. zur Föderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

6. zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

7. zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege

8. zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen

durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bleekergang 2a
23701 Eutin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Der erste Stiftungsvorstand wird von den Stiftern bestellt und besteht aus a. Vorsitzender (Stifter) b. stellvertretende Vorsitzende (Stifterin) c. Vorstandsmitglied der Bürger-Stiftung Ostholstein

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2015
Anerkennung09.10.2015
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Plön
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2015 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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