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Limberg Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Großhansdorf · anerkannt 2007

gemeinnützig

Stiftungszweck

Förderung der Jugendhilfe sowie die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen der Jugendbetreuung, Jugendpflege und Jugendfürsorge in Kindergärten, Kinderdörfern und Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche und zwar durch die Gewährung von Geld- und Sachleistungen aller Art.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kuckuckskamp 8
22927 Großhansdorf

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2007 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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