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Listland-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in List · anerkannt 2017

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO,

insbesondere die Initiierung eines sozio-kulturellen Zentrums der Gemeinde List auf Sylt mit den

Schwerpunkten "Tanz, Kabarett und Literatur", aber auch die Förderung anderer künstlerischer und

kultureller Bereiche gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, insbesondere die Bereiche Musik, Gesang, Theater

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Landwehrdeich 1
25992 List

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Organe der Stiftung sind a) der Stiftungsvorstand und b) der Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde List auf Sylt oder ihres Rechtsnachfolgers (als Vorsitzender) sowie zwei weiteren Mitgliedern (stellvertretender Vorsitzender und drittes Vorstandsmitglied), die vom Stiftungsrat gewählt werden. Der Stiftungsrat besteht aus drei Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2017
Anerkennung22.11.2017
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in List verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2017 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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