Martin und Rita Ballauf-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Kirchheim · anerkannt 2009
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Darüber hinaus fördert die Stiftung die Altenhilfe sowie die Hilfe für Behinderte. Zweck der Stiftung ist gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Beschaffung von Mitteln bzw. die finanzielle Förderung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts für Altenhilfe, Hilfe für Behinderte und Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i. S. des § 53 AO
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Mildtätigkeit als Stiftungszweck
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Hausen 5b
85551 Kirchheim
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der Stiftung. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Der Stiftungsrat kann einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands - auch zeitlich und sachlich beschränkt - Einzelvertretungsbefugnis erteilen und diese von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt drei Jahre.
Organe
Stiftungsvorstand, Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Herr Martin Ballauf (Testament) |
|---|---|
| Anerkennung | 19.05.2009 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
In Kirchheim sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Von den 5 Stiftungen mit Sitz in Kirchheim verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:53. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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