Michael Otto Foundation for Sustainability
Sitz in Hamburg · anerkannt 2023
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52-54 der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist:
a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
b. die Förderung der Religion;
c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der
Abgabenordnung, und von Tierseuchen;
d. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
e. die Förderung von Kunst und Kultur;
f. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
g. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
h. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
i. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten;
j. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte
und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens
an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für
Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
k. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
l. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
m. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
n. die Förderung des Tierschutzes;
o. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
p. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
q. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
r. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
s. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
t. die Förderung der Kriminalprävention;
u. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);
v. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
w. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des
Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
x. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich
dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
y. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
z. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung
der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Werner-Otto-Straße 1-7
22179 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2023 |
|---|---|
| Anerkennung | 2023 |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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