Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Zeulenroda-Triebes · anerkannt 2014
Familienstiftung
Satzungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist
a) die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung des Stifters, der Ehefrau
des Stifters, der leiblichen Kinder des Stifters sowie der weiteren leiblichen Abkömmlinge des Stifters (,¿Destinatäre¿ oder ¿Begünstigte¿), insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhaltes sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung und Neigungen, von Berufsausbildung und Berufsweiterbildung und gegebenenfalls der unternehmerischen Begabungen dieses Personenkreises
und
b) die Wahrung des Andenkens sämtlicher verstorbener Mitglieder der Familien des
Stifters und seiner Abkömmlinge sowie die Förderung des Ansehens und des Zusammenhalts sämtlicher lebender Mitglieder der Familien des Stifters und seiner
Abkömmlinge
und
c) die Erhaltung und Förderung der Unternehmensgruppe Bauerfeind mit Sitz in Zeulenroda und gegebenenfalls deren Rechtsnachfolger, soweit Gesellschaftsanteile
an der Unternehmensgruppe Bauerfeind oder deren Rechtsnachfolger zum Vermögen der Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung gehören; § 3 Abs. 1 bleibt unberührt.
Abweichend von Satz 1 lit. a)
- werden solche Personen (Ehefrau oder leibliche Kinder oder weitere leibliche Abkömmlinge des Stifters) nicht Destinatär, welche zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ihren Wohnsitz im Ausland haben,
und
- verlieren solche Personen (Ehefrau oder leibliche Kinder oder weitere leibliche Abkömmlinge des Stifters) ihre Eigenschaft als Destinatär, welche zum Zeitpunkt des
Todes des Stifters ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Der Stifter kann jederzeit unter Lebenden oder von Todes wegen eine hiervon abweichende Verfügung treffen und auch die vorgenannten im Ausland lebenden Personen als
Destinatäre benennen. Eine solche Benennung geschieht zu Lebzeiten des Stifters durch
schriftliche Erklärung des Stifters gegenüber dem Stiftungsvorstand und von Todes wegen
in Form einer Verfügung des Stifters von Todes wegen. Nach dem Ableben des Stifters
geht dieses Recht auf den Vorstand in seiner Gesamtheit über; der Vorstand kann dann
mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch die vorgenannten im Ausland lebenden Personen als Destinatäre benennen. Unabhängig von einer solchen Benennung durch den Stifter oder den Vorstand wird die betroffene Ehefrau oder das betroffene Kind oder der betroffene weitere leibliche Abkömmling des Stifters ohne weiteres
Destinatär, wenn die betreffende Person ihren Wohnsitz wieder in Deutschland nimmt
und im Ausland keiner der deutschen Schenkungs- oder Erbschaftsteuer vergleichbaren
Steuer mehr unterliegt
(2) Zur Erfüllung des Stiftungszwecks gemäß Absatz 1 kann die Stiftung aus ihren Mitteln,
auch aus Mitteln des Grundstockvermögens, weitere Wirtschaftsunternehmen jeder Art
gründen oder sich daran beteiligen. Die Stiftung ist jederzeit befugt Gewinne der Wirtschaftsunternehmen, an welchen sie beteiligt ist in den Wirtschaftsunternehmen selbst zu
thesaurieren.
(3) Die Stiftung ist ¿ auch über Absatz 1 hinausgehend ¿ berechtigt, Zuwendungen an beliebige Empfänger zu machen, soweit es sich dabei um die Förderung steuerbegünstigter
Zwecke im Sinne der § 51 ff. der Abgabenordnung handelt und die Stiftung eine entsprechende Spendenbestätigung erhält. Über solche Zuwendungen beschließt der Stiftungsvorstand mit einer Mehrheit von 3/4 der im Vorstand abgegebenen Stimmen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Triebeser Straße 16
07937 Zeulenroda-Triebes
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) ¿ § 6 Mitgliederzahl, Amtszeit, Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus mindestens drei Mitgliedern und höchstens fünf Mitgliedern, ¿ Zu Lebzeiten von Herrn Prof. Hans Bauerfeind besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied und aus höchstens fünf Mitgliedern. (2) Die ersten Vorstandsmitglieder sind vom Stifter im Stiftungsgeschäft benannt. ¿ (3) ¿ (4) ¿ § 7 Aufgaben des Vorstandes, innere Ordnung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand - in vertretungsberechtigter Anzahl - vertritt die Stiftung auch gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern. (2) Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Stiftung allein. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Mitgliedern, so wird die Stiftung durch zwei Vorstands-mitglieder gemeinschaftlich vertreten. Sofern der Stifter Vorstände oder deren Nachfolger benannt hat, kann der Stifter diesen Mitgliedern des Vorstandes generell oder im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Der Stiftungsvorstand selbst kann - nach dem Ableben des Stifters - Mitgliedern des Vorstandes generell oder im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Der Stifter selbst ist als Mitglied des Vorstandes stets alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (3) - (9) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 - 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2014 |
|---|---|
| Anerkennung | 16.09.2014 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Zeulenroda-Triebes sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Zeulenroda-Triebes
Gleicher Zweck
- VRM Stiftung Mainz
- Dr. Paul-König-Stiftung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses Bad Neustadt
- A. Wilhelm Klein Stiftung Köln
- Dr. Georg und Lu Zimmermann Stiftung Thannhausen
- Wolfgang Mewes Stiftung Oldenburg
- Bürgerstiftung Warendorf Warendorf
- SIMEVA Stiftung Lahnstein
- Michael Jürgen Leisler Kiep-Stiftung Kronberg im Taunus
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Kulturbürgernetz Foundation Jena
- Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement Blankenhain
- Kyffhäuser-Stiftung Sondershausen
- Sequoia MMXXII Stiftung Hamburg
- Barbarossa-Stiftung Altenburg
- Lernhilfestiftung Rudolstadt
- Trostmann Familienstiftung Gerstungen OT Marksuhl
- Geigle Stiftung München
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