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Rainer Löhnitz Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Markkleeberg · anerkannt 2009

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung von Bildung, Wissenschaft, Innovation, Zukunftsforschung, Sport, Kunst und Kultur. Dies soll erfolgen durch den Aufbau und Betrieb einer Ausstellung sowie von Entwicklungs- und Bildungseinrichtungen mit dem Ziel, das technische, gestalterische Interesse der Jugend im Hinblick auf spätere innovationsorientierte Berufsentscheidungen zu entwickeln. Dabei ist schwerpunktmäßig ein ganzheitliches prozessübergreifendes Denken und Wissen zu vermitteln. Die Erfüllung der Stiftungszwecke schließt die Förderung von gemeinnützigen Projekten ein, die die Rahmenbedingungen schaffen oder verbessern, vorgenannte Ziele zu verwirklichen. Die Stiftung ist politisch und weltanschaulich neutral. Eine politische Arbeit oder Ausrichtung der Stiftung ist daher untersagt. Diese politische Neutralität kann nicht durch Satzungsänderungen aufgeweicht oder aufgegeben werden.
1) Aufbau und Betrieb einer Ausstellung, Entwicklungs- und Bildungseinrichtung mit der Bezeichnung " Dream Factory", die neben ihren spezifischen Inhalten folgende Ziele verfolgt:
a) Vermittlung ganzheitlichen, prozessübgreifenden Denkens;
b) Entdeckung und Förderung technologieinteressierter, künstlerischer und sportlicher Begabung;
c) Anregung und Motivation zur Forschung und Entwicklung;
d) Vermittlung von Wissen und Können auf den vorgenannten Gebieten;
e) Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen Technologie/ Verfahren und deren kaufmännischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Konsequenz sowie Suchen neuer Alternativen.
2) Optimierung und Weiterentwicklung bekannter Verfahren und Technologien, die mit den Themen des Konzepts "Dream Factory" in Verbindung stehen.
3) Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung anerkannten Kulturgutes und von entsprechenden Einrichtungen des Allgemeininteresses.
4) Schulungen, Förderung und Optimierung der Entscheidungskompetenz.
5) Durchführung nationaler und internationaler Tagungen zu den vorgenannten Gebieten.
6) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen.
7) Initiierung von Forschung auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen und Vergabe von Stipendien.
8) Veranstaltungen zwecks Anregeung und Motivation der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Speicherung von Energie, optimale Umsetzung von Grund- in Bewegungsenergie, energetische Umwandlung mit größter Effizienz
9) internationale Zusammenarbeit auf den vorgenannten Gebieten.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen.
(2) Zur Verwirklichung des Stiftungswecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrrichtungen durch Betriebsesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
(3) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheiden Vorstand und Kuratorium nach billigem Ermessen.
(4) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Am Poseidon 2
04416 Markkleeberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 1) Organe der Stiftung sind: - der Vorstand - das Stiftungskuratorium. ...   § 8 ... (2) Gründungsvorstand ist allein der Stifter, Herr Rainer Löhnitz, auf Lebenszeit und nach dessen Ausscheiden allein sein Sohn Charles Löhnitz ebenfalls auf Lebenszeit. ... (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Gründungsvorstand Mitglieder: 1 Gründungskuratorium Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung15.05.2009
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Markkleeberg sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 5 in Markkleeberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2009 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis