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Siegfried-Neumann-Stiftung Hilfe für Kinder in Not

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gemeinnützig

Die Siegfried-Neumann-Stiftung Hilfe für Kinder in Not ist eine Stiftung mit Sitz in Ottendorf.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Kindern jeder Rasse, Religion und Staatsangehörigkeit, die im Sinne von § 53 AO wegen Krankheit, Behinderung oder Armut bedürftig sind.

Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch individuelle Einzelleistungen. Die Unterstützung kann im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO auch durch Leistungen an gemeinnützige Körperschaften, die sich mit der Betreuung von hilfsbedürftigen Kindern befassen, durch Beihilfe für (medizinische) Geräte, die der Linderung von Untersuchungen und Therapien dienen, aber auch an Pflegeeinrichtungen, die für unheilbar erkrankte Kinder tätig sind, erfolgen. Als Kinder sind in der Regel Personen bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres anzusehen. In besonderen Fällen, insbesondere in Fällen körperlicher oder geistiger Behinderung kann die Hilfe auch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein vertretungsberechtigt.

Organe

Vorstand besteht aus 2 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Ottendorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Siegfried-Neumann-Stiftung Hilfe für Kinder in Not“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.